Einführungsstatement von Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
Zweiter Runder Tisch: Memorandum für bürgerschaftliches Engagement in Berlin
“[21] Die soeben erarbeiteten Statuten des „Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement“ in Form des 15 Punkte Papiers können als politisches Aktionsprogramm und Memorandum für bürgerschaftliches Engagement gesehen werden. Ich kann diesem Kreis anbieten, sich daraus Anregungen für das Berliner Memorandum, soweit übertragbar, zu holen.
Eine intensive Diskussion zur Begrifflichkeit des bürgerschaftlichen Engagements gab es bereits in der Enquete-Kommission zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ und im „Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement“, das sich im letzten Jahr konstituiert hat. Im Folgenden möchte ich einige Gedanken dazu vorstellen.
Das Spannungsfeld zwischen allgemeinem bürgerschaftlichen Engagement und dem politischen Engagement im engeren Sinne wurde ausgelotet und aufgezeigt. Diese Bereiche sind miteinander verbunden und müssen zusammenhängend gesehen werden.
Das klassische Ehrenamt gilt mittlerweile vielerorts trotz anhaltend großer Bedeutung als antiquierter Begriff, jüngere Leute benutzen den Begriff Freiwilliges Engagement, der mehr Selbstbewusstsein und Selbstbestimmtheit mit dem Engagement verbindet.
Die Selbsthilfe, als Hilfe für andere aus der eigenen Betroffenheit heraus, muss auch zum bürgerschaftlichen Engagement gerechnet werden. Zur Zeit engagieren sich mehr als zwei Millionen Menschen allein im Bereich der Selbsthilfe.
Der Begriff des „sozialen Kapitals“ ist für die Diskussion wichtig: Die amerikanischen Gesellschaftswissenschaftler Coleman und Putnam [Für einen ersten Überblick siehe J.S. Coleman 1988: Social Capital in the Creation of Human Capital, in: American Journal of Sociology, 94, Supplement, 95–120; Putnam, R.D. 2002: Soziales Kapital in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, in: Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ (Hrsg. ): Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft, Opladen, 257–271.] legen in ihrer Analyse den Fokus auf das Vertrauen in die Gesellschaft, daraus generiert sich der Zusammenhalt in der Gesellschaft. Dem gegenüber hebt der französische Theoretiker Bourdieu [ P. Bourdieu 1983: Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital, in: R. Kreckel (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten, Soziale Welt, Sonderband 2, Göttingen, 183–198] auf die soziale Ungleichheit ab und bewertet bürgerschaftliches Engagement als sozialstrukturelle Ressource, verbunden mit einer Transferleistung.
Für die Entwicklung eines Memorandums ist das Verständnis für die sozialintegrativen Potentiale des bürgerschaftlichen Engagements – und nicht nur für seine im engeren Sinne politischen Potentiale – entscheidend. So sollte sich z.B. die Praxis eines multi-ethnischen Sportvereins in einem Memorandum wiederfinden. Das Engagement ist dabei als wichtiger Integrationsansatz zu bewerten.
[22] Engagementförderung und ‑politik wird im Verständnis des Bundesnetzwerkes sowohl als Querschnittspolitik als auch als Bereichspolitik behandelt. Beachtet werden muss, dass sich querschnittige und bereichsspezifische Ansätze gegenseitig ergänzen und nicht ausschließen und es sollte ein Zusammenhang hergestellt werden zwischen Engagementpolitik und Demokratiepolitik, der den Ausbau der Gestaltungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Der Gestaltungsauftrag muss Gestaltungsoptionen der gesellschaftlichen Partizipation für Bürgerinnen und Bürger bereit halten. Daraus können sich Verantwortungsprobleme ergeben: Wer entscheidet letztlich in einer repräsentativen Demokratie?
Auf kommunaler Ebene gibt es interessante Initiativen, wie z.B. die der Bürgermitgestaltung in Form der Bürgerhaushalte. Als bekanntes Beispiel ist hier Porto Allegre in Brasilien zu nennen. Mit diesem Konzept werden die „Heiligen Kühe“ der Verwaltung geschlachtet und die Ernsthaftigkeit des bürgerschaftlichen Beteiligungsanspruchs auf die Probe gestellt.
Engagementpolitik darf nicht nur ein Appendix sein, sondern muss weitergehend die Demokratisierung öffentlicher Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäuser d.h. die ganze Vielfalt von Einrichtungen mit ihren professionellen und bürokratischen Strukturen erreichen. Auf diesem Hintergrund können die Strukturen nicht so bleiben, wie sie sind. Bloße Appelle reichen eben nicht aus – die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements erfordert strukturelle und institutionelle Reformen.
Das kann am Beispiel Schule verdeutlicht werden: Bestehende Instrumente wie z.B. Eltern- und Schülermitverwaltungen sind bisher oftmals nur auf Randentscheidungen und nicht auf die Kernbereiche der Schule ausgerichtet. Als positives Beispiel ist hingegen das Konzept „Service-Learning“ zu nennen: Dabei muss die Veränderung der bürokratischen Struktur von „Schule“ als Voraussetzung für die Öffnung der Schule in die Bürgergesellschaft entwickelt werden.
Demokratie- und Engagementpolitik im Zusammenhang ist als ein sehr komplexes Thema gesellschaftspolitischer Art zu verstehen, diese Verbindung sollte in einem Memorandum eine Rolle spielen.
Besonders hinweisen möchte ich dabei auf eine problematische Auffassung von Bürgergesellschaft, die Staat, Markt und Dritten Sektor als separate Bereiche wahrnimmt und den Dritten Sektor mit der Bürgergesellschaft gleichsetzt. Es ist jedoch nicht hilfreich, dies so zu denken. Vielmehr ist die Bürgergesellschaft der Zusammenhang dieser drei Sektoren, die miteinander interagieren und Schnittflächen zueinander ausbilden. Diese müssen sondiert und gestärkt werden und in einem Memorandum zum Thema gemacht werden. Dabei geht es bis in die Strukturen von Einrichtungen hinein und bedeutet, dass in diese Strukturen die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger stärker einbezogen werden muss.
Ich möchte hier keine ausufernde topografische Debatte um Begriffe und gesellschaftliche Bedeutung im Kontext der Bürgergesellschaft führen. Ein Hauptaspekt bleibt jedoch die Schnittfläche der Sektoren: Staat – Wirtschaft und Dritter Sektor. Die Qualität des Zusammenspiels dieser drei Sektoren entscheidet über die „bürgerschaftliche Qualität“ dieser Gesellschaft. Diese Sichtweise eröffnet den Zugang zu differenzierten Interventionsebenen der Engagementförderung [23] (von der Leitbilddebatte über die Organisationsreform bis zu rechtlichen Rahmenbedingungen) und schließt die Management- und Organisationspolitik von Verbänden und Einrichtungen mit ein. Engagementförderung darf nicht stehen bleiben bei einer reinen Rekrutierungsstrategie von „mehr Freiwilligen“. Es besteht durchaus die Gefahr, dass Engagement als „Ausfallbürge“ missbraucht wird, um die Engagierten in diese Lücken hinein zu rekrutieren, aus denen sich der Staat zurückzieht und wo professionelle Arbeit reduziert werden muss. Wenn man so vorgeht, läuft man Gefahr, dass die Engagierten demotiviert werden und abspringen.
Insbesondere, da sich die Motive der Engagierten verändert haben. Die soziologische Debatte über den Wertewandel und das „Neue Ehrenamt“, über den Motivwandel für das Engagement, bis hin zu projektbezogenem Engagement muss Beachtung finden. Das bedeutet für das Verfassen eines Memorandums, nicht nur in Rekrutierungsstrategien abzugleiten, sondern adäquate Rahmenbedingungen für Engagierte deutlich zu machen, einzufordern und die verschiedenen Schnittstellen der Interventionsmöglichkeiten der Engagementförderung zu benennen.
Folgende Punkte sollten im Memorandum noch Berücksichtigung finden:
• die Differenz zwischen der Berliner Landes- und Stadtpolitik sollte deutlich gemacht werden, damit man mit der Länderebene stärker intervenieren kann
• die Migranten/innen als Zielgruppe für die Integrationspolitik sollten aufgenommen werden und eine eigene kommunale Debatte über Förderung und Integration von Migranten/innen angestoßen werden
• das bürgerschaftliche Engagement sollte durchaus auch das segregierte Engagement von einzelnen ethnischen Gruppen unterstützen, da es das gesamtgesellschaftliche Engagement fördert und zur Integration beiträgt (dazu siehe die neue „Berlin-Studie“ des WZB zum Engagement von Migranten/innen)Im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement wurde entschieden, dass es 2004 eine „Woche des Engagements“ geben soll. Frau Schaaf-Derichs vom Treffpunkt Hilfsbereitschaft als Gründerin des Berliner Freiwilligentages gibt uns für unser Vorhaben auf Bundesebene wichtige Hinweise.
Die bundespolitische Einschätzung der Situation nach dem Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 und dem Ende der Enquete ‑Kommission wird dahingehend bewertet, dass das öffentliche Interesse am Thema bürgerschaftliches Engagement wieder zurückgegangen ist. Um diesem Trend etwas entgegen zu setzen, soll die „Woche des Engagements“ die Aufmerksamkeit wieder erhöhen. […]
Abschließend möchte ich sagen, dass das 15 Punkte Papier des Bundesnetzwerkes jetzt verstärkt kommuniziert und realisiert werden muss. Bürgerschaftliches [24] Engagement wird zunehmend ein gesellschaftspolitisches Thema mit großer Zukunft und nicht nur ein „Ausfallbürgenthema“ sein. Es ist zu begrüßen, dass das Memorandum mit einem anschließenden Chartaprozess in Berlin angestoßen ist. Wichtig ist dabei im Auge zu behalten, dass die Entwicklung eines Memorandums nicht als abschließender Zielpunkt verstanden wird, sondern eigentlich erst den Beginn einer weiterführenden Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements für diese Stadt bedeutet.”
Quelle: Treffpunkt Hilfsbereitschaft. Die Berliner Freiwilligenagentur (Hrsg.), 2004: Dokumentation der Runden Tische zur Förderung des Freiwilligen Engagements in Berlin 2003. Berlin, 21–24