Beteiligungsrechte von Jugendlichen und Kindern umfassend strukturell verankern

Es be­darf viel­mehr auf al­len Ebe­nen der Ge­setz­ge­bung ei­ner struk­tu­rel­len Ver­an­ke­rung, die in Form von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, res­sort­über­grei­fen­den Ko­ope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen und ent­spre­chen­den Dienst­an­wei­sun­gen auf die Hand­lungs­ebe­ne
vor Ort kon­kre­ti­siert werden.”